Ein Dispositionskredit ist ein vereinbarter Kreditrahmen, bis zu dessen Obergrenze das laufende Girokonto frei verfügbar überzogen werden kann. Oft wird bei Abschluss des Girokontos bereits der Kreditrahmen für den Dispositionskredit gleich mit festgelegt. Bei regelmäßigem Geldeingang und einer entsprechenden Schufa-Auskunft bieten viele Banken sofort einen Verfügungsrahmen von bis zu drei Monatsgehältern an. Der Dispositionskredit ist gedacht, um plötzlich anfallende Kosten und Ausgaben bezahlen zu können, ohne dass gleich die Aufnahme eines Kredites notwendig wird, oder ohne dass man an das Gesparte gehen muss.
Es ist vorgesehen, dass der Kontoinhaber den Dispositionskredit wieder zurückführt. Über die Höhe der monatlichen Rückführung ist aber keine Vereinbarung getroffen, die bleibt im Ermessen des Kontoinhabers. Üblicherweise sollte der Dispositionskredit innerhalb von drei Monaten wieder zurückgeführt werden können. Oftmals klappt das nicht. Viele Menschen stellen sich die Rückführung einfacher vor. Denn ein Dispositionskredit ist verführerisch. Man kann bis zur Obergrenze frei über den Betrag verfügen. Ist der Kreditrahmen ausgeschöpft, wird es oft schwierig mit der Rückzahlung.
Der Dispositionskredit hat einen relativ günstigen Zinssatz. Die Zinsen werden tageweise berechnet, das bedeutet dass nach einem Geldeingang die Zinsbelastung erst einmal geringer wird. Im Laufe des Monats nimmt sie dann aber wieder zu. Wird das festgelegte Kreditlimit überschritten, spricht man von einer so genannten „geduldeten Überziehung“. Diese ist dann richtig teuer. Die Banken lassen sich die geduldete Überziehung teuer bezahlen, die Zinsen sind wesentlich höher und die Belastung ist entsprechend.
Oftmals ist es daher sinnvoll, dass der Dispositionskredit durch einen normalen Ratenkredit abgelöst wird. Es fallen dann zwar Bearbeitungsgebühren an, aber der Zinssatz ist wesentlich niedriger, das Konto ist wieder glatt und man hat eine feste monatliche Belastung, mit der man rechnen und die man einplanen kann. Übrigens auch Dispositionskredite werden häufig bei der Schufa eingetragen. Sie sind im Übrigen vergleichbar mit einer echten Kreditkarte.
Bei einer echten Kreditkarte besteht für die Karte auch ein fester Betrag als Obergrenze, mit der man das Kreditkartenkonto belasten kann. Die Rückzahlung kann nach dem Wunsch des Kunden erfolgen, sollte sich jedoch monatlich auf mindestens 10% des belasteten Betrages belaufen. Damit hat man nach der Tilgung jedoch nur noch den eingeschränkten Verfügungsrahmen in Höhe dieser Rückzahlung, die Obergrenze steht schliesslich fest. Auch solche Kreditkarten werden oft eingetragen, weil sie wie ein Kredit zu behandeln sind. Ebenso verhält es sich mit dem Dispositionskredit. Die geläufigen Karten, bei denen der belastete Betrag monatlich vom Girokonto abgebucht wird, sind keine echten Kreditkarten. Bei Ihnen wird nur das Zahlungsziel aufgeschoben. Wer einen Dispositionskredit in Anspruch nimmt, sollte also genau überlegen, wie und in welcher Höhe er ihn zurückführen kann. Oftmals ist ein Ratenkredit günstiger.